Heizungsgesetz (GEG) & Förderung 2026: Was jetzt gilt und wie viel der Staat zahlt
Das Gebäudeenergiegesetz sorgt weiter für Diskussion. Was gilt jetzt konkret für Heizungsbesitzer? Welche Fristen laufen wann ab? Und wie viel Geld gibt der Staat beim Umstieg auf eine Wärmepumpe? Die vollständige Übersicht für 2026.
Was das GEG 2026 konkret bedeutet
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung von 2024 legt fest: Neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt sofort für Neubauten in Neubaugebieten und wird schrittweise auf Bestandsgebäude ausgeweitet.
Was viele nicht wissen: Eine bestehende Gas- oder Ölheizung darf weiter betrieben werden, solange sie funktioniert. Das GEG greift erst, wenn du eine neue Heizung einbaust oder die alte repariert werden müsste.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Bestehende Heizungen: Weiter erlaubt, keine Austauschpflicht aktuell
- Neue Heizungen ab 2024: Müssen die 65%-Erneuerbare-Pflicht erfüllen
- Wärmepumpen: Erfüllen die Anforderung automatisch zu 100 %
- Gas-Hybridheizungen: Können die Anforderung mit Biogas oder Wärmepumpenanteil erfüllen
- Kommunale Wärmeplanung: Entscheidet über lokale Ausnahmen und Fernwärmepflichten
Die kommunale Wärmeplanung ist entscheidend: Bis Ende 2028 (Gemeinden > 100.000 Einwohner) bzw. Ende 2030 (alle anderen) müssen Kommunen Wärmepläne vorlegen. In Gebieten mit geplanter Fernwärme gelten abweichende Regeln.
Fristen: Wann muss ich handeln?
Die wichtigste Frist ist die Heizungsalter-Regelung: Gas- und Ölheizungen mit Konstanttemperaturkessel, die vor 1991 eingebaut wurden (also älter als 35 Jahre), müssen seit 2023 außer Betrieb genommen werden. Neuere Anlagen sind davon ausgenommen.
| Situation | Regelung |
|---|---|
| Heizung funktioniert, Bj. nach 1991 | Keine Pflicht zum Tausch |
| Heizung defekt (reparierbar) | Reparatur erlaubt, kein Tausch nötig |
| Heizung defekt (nicht mehr reparierbar) | Neue Heizung muss 65% EE erfüllen |
| Neubau oder Kernsanierung | Sofort 65% EE Pflicht |
| Konstanttemperaturkessel vor 1991 | Bereits außer Betrieb zu nehmen |
Wichtig für Eigentümer mit mehreren Wohnungen: Bei Gebäuden über sechs Wohneinheiten gelten teils andere Fristen. Lass dich vom Energieberater beraten.
BAFA-Förderung: Die drei Boni im Detail
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Heizungstausch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Förderstruktur:
Grundförderung: 30 %
Jeder bekommt 30 % auf die förderfähigen Kosten – unabhängig von Einkommen, Alter der alten Heizung oder Gebäudeart. Das ist der Sockel, auf den die Boni aufaddiert werden.
Klimageschwindigkeitsbonus: +5 %
Dieser Bonus von 5 % gibt es zusätzlich, wenn du eine funktionstüchtige Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschst, die älter als 20 Jahre ist (Inbetriebnahmejahr vor 2004). Wichtig: Die Heizung muss funktionsfähig sein – eine defekte Heizung gibt keinen Bonus.
Einkommensbonus: +30 %
Der größte Bonus: 30 % extra für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 €. Das ist der Bruttobetrag nach Abzug von Sonderausgaben, Werbungskosten etc. – nicht das Bruttolohn-Einkommen. Viele Haushalte kommen durch Rentenabzüge, Ehegattensplitting oder Sonderausgaben unter diese Grenze.
Maximale Förderhöhe
- Förderfähige Kosten: Maximal 30.000 € für das erste Wohngebäude
- Bei zusätzlichen Wohneinheiten: +15.000 € je Einheit (max. 60.000 €/Objekt)
- Maximaler Zuschuss: 70 % von 30.000 € = 21.000 €
Beispielrechnung: Wärmepumpe kostet 20.000 €, Haushalt hat Einkommen unter 40.000 €, alte Gasheizung ist 22 Jahre alt:
- Grundförderung: 30 % = 6.000 €
- Klimabonus: 5 % = 1.000 €
- Einkommensbonus: 30 % = 6.000 €
- Gesamt: 65 % = 13.000 € Zuschuss
- Eigenanteil: 7.000 €
KfW-Kredit als Ergänzung
Die BAFA zahlt Zuschüsse – die KfW vergibt günstige Kredite. Beides ist kombinierbar.
Das KfW-Produkt 358/359 (Bundesförderung Einzelmaßnahmen – Kredit) finanziert den Eigenanteil nach BAFA-Abzug zu günstigen Konditionen. Zinssatz und Laufzeit hängen vom Einkommen ab, in vielen Fällen unter 2 % effektiv pro Jahr.
Für Haushalt mit eingeschränkten liquiden Mitteln ist die Kombination ideal: BAFA-Zuschuss senkt den Finanzierungsbedarf, KfW-Kredit macht den Rest finanzierbar – bei monatlichen Kosten oft unterhalb der aktuellen Gasrechnung.
Antrag stellen: Schritt für Schritt
Der häufigste Fehler: Vertrag unterschreiben, dann erst Antrag stellen. Das führt zur Ablehnung.
Korrekte Reihenfolge:
- Energieberater konsultieren (optional, aber empfohlen – kostet ca. 200–500 €, teils förderbar)
- Heizungsbauer-Angebote einholen (mindestens zwei Angebote)
- Antrag beim BAFA online stellen (www.bafa.de, BEG EM)
- Bewilligungsbescheid abwarten – dauert aktuell 2–6 Wochen
- Auftrag erteilen – erst jetzt den Vertrag unterschreiben
- Einbau und Abnahme durch den Fachbetrieb
- Verwendungsnachweis einreichen (Rechnung + Fotos)
- Auszahlung – typisch 4–8 Wochen nach Einreichung
Unterlagen für den Antrag
- Eigentümernachweis (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)
- Energieausweis oder Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Energieberater
- Angebot des Heizungsbauers
- IBAN für die Auszahlung
Förderungen kombinieren
Mehrere Maßnahmen können klug kombiniert werden:
- BAFA Heizung + BAFA Dämmung: Beide Maßnahmen separat antragsfähig
- BAFA + KfW-Kredit 358: BAFA senkt den Kreditbedarf, KfW finanziert den Rest
- Regionale Zusatzförderung: Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Programme on top (z.B. Bayern, NRW, Baden-Württemberg). Diese kumulieren mit BAFA in bestimmten Grenzen.
Für einen vollständigen Überblick über alle Förderprogramme nach Bundesland → Zur Förderungsübersicht
Ausnahmen und Härtefallregelungen
Das GEG kennt mehrere Ausnahmen:
Technische Unmöglichkeit: Wenn der Einbau einer Wärmepumpe technisch nicht möglich ist (z.B. kein Platz für Außengerät, keine ausreichende Stromversorgung), darf weiter mit Gas geheizt werden.
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Wenn die Kosten unverhältnismäßig hoch wären und die Person nicht über ausreichende Mittel verfügt, können Fristen verlängert werden.
Eigentümergemeinschaften (WEG): Sondereigentümer tragen keine Verantwortung für gemeinschaftliche Heizungsanlagen – hier ist die WEG als Ganzes zuständig.
Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden können Sonderregelungen gelten.
Fazit: Jetzt handeln oder warten?
Die kurze Antwort: Für die meisten Haushalte lohnt sich Handeln jetzt mehr als Warten.
Die Gaspreise bleiben strukturell hoch. Die BAFA-Förderung ist nicht garantiert unbefristet – wer jetzt handelt, sichert sich 30–70 % Zuschuss. Und wer auf eine Havarie seiner alten Heizung wartet, verliert den Klimageschwindigkeitsbonus (die alte Heizung muss funktionsfähig sein).
Die einzige rationale Begründung für Warten: Dein Haus ist noch nicht ausreichend gedämmt für eine wirtschaftliche JAZ. Dann lieber erst Dachboden und ggf. Fenster und dann die Wärmepumpe.
Berechne jetzt, wie viel du mit einer Wärmepumpe sparst – inklusive BAFA-Förderung: Zum Wärmepumpen-Kostenrechner →
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